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   OLG Braunschweig, 23.10.1997 - 2 U 73/97   

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https://dejure.org/1997,16555
OLG Braunschweig, 23.10.1997 - 2 U 73/97 (https://dejure.org/1997,16555)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.10.1997 - 2 U 73/97 (https://dejure.org/1997,16555)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 2 U 73/97 (https://dejure.org/1997,16555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflichtteilsberechnung; Zurückübertragung von Flurstücken nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) an den Erben ; Wertermittlung; Umrechnung des Verkehrswertes auf den Geldwert im Zeitpunkt des Erbfalles ; Vorbehalt der Beschränkung der Erbenhaftung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsberechnung; Zurückübertragung von Flurstücken nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) an den Erben ; Wertermittlung; Umrechnung des Verkehrswertes auf den Geldwert im Zeitpunkt des Erbfalles ; Vorbehalt der Beschränkung der Erbenhaftung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.1997 - 2 U 73/97
    Das Ergebnis dieser Berechnungen ergibt den Betrag, mit dem der Vermögenszuwachs anzusetzen ist (vgl. BGH 04.07.1975 BGHZ 65, 75, 78) [BGH 04.07.1975 - IV ZR 3/74] .
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.1997 - 2 U 73/97
    Dieser ist sodann unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Geldwert im Zeitpunkt des Erbfalls umzurechnen (BGH 23.06.1993 BGHZ 123, 76, 79 f.) [BGH 23.06.1993 - IV ZR 205/92] .
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZA 3/94

    Pflichtteilsergänzung für Schenkungen eines in der früheren DDR lebenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.1997 - 2 U 73/97
    Denn anders als bei einem Grundstück, das beim Erbfall tatsächlich im Vermögen des Erblassers vorhanden ist und deshalb gem. § 2311 BGB mit seinem damaligen, an die Verhältnisse in der DDR anknüpfenden Wert angesetzt werden muß (vgl. BGH 14.12.1994 FamRZ 1995, 420), geht es vorliegend um ein Grundstück, das zur Zeit des Erbfalls eigentlich längst aus dem Vermögen des Erblassers ausgeschieden war und erst nach dem Erbfall durch die im VermG vorgesehenen Restitutionsmöglichkeiten zum Nachlaß gelangt ist.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 103/95
    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.10.1997 - 2 U 73/97
    Sie haben auf diese Weise also den in der Klageschrift behaupteten Verkehrswert von DM 242.300,- per 03.11.1995 aufgegriffen, zu ihrer eigenen Berechnungsgrundlage und damit zum Bestandteil ihres eigenen Vortrages gemacht, so daß durch das vorbehaltlose mündliche Verhandeln die in § 288 Abs. 1 ZPO bezeichnete Geständniswirkung eingetreten ist (BGH 16.04.1997 BGHR § 288 ZPO Geständniswirkung 1 m.w.N.).
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